Zum Inhalt
DE
WissensdatenbankRU/Schutz der KundenbeziehungRU
Schutz der Kundenbeziehung

Was Sie vor der ersten Kundenempfehlung an eine Auslandsagentur fragen sollten

Vor einer Kundenempfehlung: Vertragspartner, Zuordnung des Käufers, Prüfung der Unterlagen, Provision und Vorgehen bei Streit klären.

Redaktion von IBG PropertyRUAktualisiert am 13. Oktober 20264 Minuten Lesezeit

Ein hoher Provisionssatz wirkt attraktiv, solange nicht auffällt, dass Berechnungsbasis, Zahlungsfrist und Regeln für erneute Anfragen unklar sind. Im ersten Gespräch mit einer Auslandsagentur sollten Sie klären, wie die Zusammenarbeit ablaufen wird.

Zehn Fragen und was sie klären sollen

Frage Welche Antwort für den nächsten Schritt nötig ist
Mit wem wird die Vereinbarung geschlossen? Name und Rolle der Vertragspartei, nicht nur die Marke
Welche Leistungen sind enthalten? Auswahl, Besichtigungen, Verhandlungen und vereinbarte Schritte; zusätzliche Leistungen gesondert
Wie wird die Herkunft des Kunden bestätigt? Das erforderliche Vorgehen und die Bestätigung, dass die Anfrage angenommen wurde
Was gilt bei einem früheren Kontakt? Die auf Ihren Kunden anwendbare Regel für doppelte Anfragen
Was gilt bei einem anderen Projekt oder einem weiteren Kauf? Bedingungen bei geänderter Anfrage und späteren Käufen
Wovon wird die Provision berechnet? Betrag oder Satz mit eindeutig definierter Basis
Wann wird ausgezahlt? Auslösendes Ereignis und Frist statt nur „nach dem Verkauf“
Wer prüft die Objektunterlagen? Zuständiger, Umfang der Prüfung und Bedarf an einem gesonderten Fachberater
Wer betreut den Kunden nach dem Kauf? Vereinbarte Aufgaben bei Zahlungen, Abnahme und weiteren Fragen
Wie werden Meinungsverschiedenheiten besprochen? Kontakt des Zuständigen und das in der Vereinbarung vorgesehene Verfahren

Dies sind Fragen zur Abstimmung, keine Behauptung, dass jede Agentur alle genannten Leistungen anbietet.

Was Sie vor dem ersten Kunden anfordern sollten

Bitten Sie um verfügbare schriftliche Bedingungen, eine beispielhafte Provisionsberechnung und eine Erklärung des Ablaufs der Kundenempfehlung. Wird der Vertrag erst später geschlossen, klären Sie, welche Regeln bis dahin gelten. Rechnen Sie nicht allein aufgrund eines Versprechens in einem Werbebeitrag mit einer Auszahlung.

Lassen Sie sich den Partnerbereich gesondert an einem anonymisierten Beispiel zeigen. Verlangen Sie keine fremden Pässe, Nachrichtenverläufe oder echten Kontaktdaten. Sie müssen den Ablauf verstehen, nicht die persönlichen Daten anderer Käufer sehen.

Zahlungen und Unterlagen prüfen

Klären Sie, an wen der Kunde den Kaufpreis auf welcher Grundlage zahlt, wer die Bankverbindung bestätigt und wie Änderungen abgestimmt werden. Das bedeutet nicht, dass die Zahlung immer an die Agentur oder immer an den Bauträger gehen muss: Entscheidend sind der Vertrag und die tatsächlichen Vertragsparteien.

Klären Sie, welche Beurteilungen das Team vor Ort selbst abgeben kann und wann ein gesonderter Anwalt oder anderer Fachberater nötig ist. Bezeichnen Sie eine Immobilie nicht als vollständig geprüft, wenn Sie nur eine Präsentation erhalten haben.

Wie IBG die Arbeit in der Praxis zeigt

Auf der Website finden Sie Fallbeispiele aus Partneranfragen und einen Bericht über die Auszeichnung mit einem Link zu den Veranstaltern. Diese Informationen stellen das Unternehmen vor, ersetzen aber nicht die Prüfung der Bedingungen Ihrer konkreten Kundenempfehlung.

Im Fallbeispiel zur Studiowohnung in Nai Harn werden Auswahl und Reservierung ausführlich beschrieben, nicht jedoch die Auszahlung einer Provision. Diese Unterscheidung ist wichtig: Fragen Sie nach einem Beleg für das Ergebnis, auf das es Ihnen ankommt.

Wann Sie die Empfehlung verschieben sollten

Wenn Vertragspartner, Ablauf der Kundenzuordnung oder Ihre Vergütung nicht feststehen, klären Sie zunächst diese Fragen. Werden Bedingungen noch besprochen, sagen Sie dies dem Käufer auch so. Stellen Sie ein vorläufiges Angebot nicht als vereinbartes Geschäft dar.

Fragen und Antworten

Reicht eine Auszeichnung zur Wahl eines Partners aus?

Eine Auszeichnung ist ein eigener Beleg für berufliche Anerkennung. Sie legt weder Ihre Vertragsbedingungen fest, noch prüft sie eine bestimmte Immobilie oder garantiert ein Einkommen.

Sollte ich einen Vertrag anfordern, auch wenn noch kein Käufer da ist?

Es ist sinnvoll, verfügbare Bedingungen und das Verfahren zu ihrer Abstimmung vorab zu prüfen. So können Sie sich vorbereiten, ohne Kontaktdaten weiterzugeben oder sich zum Kauf zu verpflichten.

Wer ist nach dem Verkauf zuständig?

Die Person oder Stelle, deren Aufgaben für die jeweilige Leistung vereinbart sind. Klären Sie vor dem Kauf, wer für Abnahme, Mängelbeseitigung und Verwaltung zuständig ist, sofern der Kunde diese Leistungen benötigt.

Quellen und Methodik

Redaktion von IBG Property. Die Liste dient der Prüfung einer Zusammenarbeit und ist kein Gutachten über die rechtliche Zuverlässigkeit einer Agentur.

Partnerprogramm von IBG Property

Zuerst Bedingungen klären, dann Kontaktdaten weitergeben

Erstellen Sie einen kostenlosen Partnerzugang bei IBG Property, lesen Sie die Materialien und besprechen Sie die Fragen der Liste. Geben Sie Käuferdaten erst nach dessen Einwilligung weiter.

Kostenlosen Partnerzugang erstellen →