DE
Startseite/Fragen zu Auslandsimmobilien für Makler
Maklerpraxis

Fragen zu Auslandsimmobilien für Makler

Antworten für Makler vor einer Kundenvorstellung: Einwilligung, Tippgebervergütung, Besichtigungen, Objektauswahl und Zusammenarbeit mit IBG Property.

Zuletzt aktualisiert: IBG Property3 Minuten Lesezeit

Den nächsten Schritt wählen

Haben Sie bereits einen Käufer, bereiten Sie Kaufziel, Budget und Zeitplan vor. Erkunden Sie erst die Arbeit mit Auslandsimmobilien, beginnen Sie mit dem Ablauf und der Provisionscheckliste. Ausführliche Erklärungen finden Sie in den unten verlinkten Leitfäden.

Bedingungen, die nicht allgemeingültig sind

Provision, Transaktionsdauer, Eigentumsverhältnisse und Leistungsumfang hängen von der konkreten Anfrage ab. Übertragen Sie das Ergebnis eines Einzelfalls nicht auf einen neuen Käufer. Holen Sie vor der Weitergabe eines Kontakts die Einwilligung ein und klären Sie die Kundenzuordnung.

So wird die Zusammenarbeit in Praxisfällen von IBG Property beschrieben

Diese vom Unternehmen bereitgestellten Berichte beschreiben die Anfrage, die Arbeit des Teams und den erreichten Stand. Ein einzelnes Ergebnis ersetzt nicht die Bedingungen für Ihre Kundenvorstellung.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Erfahrung mit Auslandstransaktionen beginnen?

Sie können zunächst eine Käuferanfrage vorbereiten und ein lokales Team vorstellen. Vereinbaren Sie Ihren Aufgabenbereich und erteilen Sie keine Rechts- oder Steuerberatung außerhalb Ihrer Qualifikation.

Muss ich zu Besichtigungen anreisen?

Für die Vorstellung eines Käufers ist keine Reise erforderlich. Besichtigungen und Kaufformalitäten werden für das jeweilige Ziel und Objekt gesondert besprochen.

Wie viele Objekte sollte ich schicken?

So viele, dass sich tatsächlich passende Alternativen vergleichen lassen. Jede Option sollte zum Käuferprofil passen. Können Sie die Unterschiede nicht klar erklären, überarbeiten Sie die Auswahl.

Darf ich die Mietrendite aus einer Broschüre zusagen?

Nein. Unterscheiden Sie Prognosen, tatsächlich erzielte Ergebnisse und vertragliche Verpflichtungen. Prüfen Sie Kosten, Annahmen zur Auslastung, Verwaltung und die Risiken des konkreten Objekts.

Gibt es eine Mindestvergütung für jeden Kontakt?

Eine allgemeine Mindestvergütung darf nicht vorausgesetzt werden. Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen der Transaktion, nicht allein nach der Weitergabe eines Kontakts.

Wann erhalte ich meine Vergütung?

Klären Sie Zeitpunkt und Zahlungsvoraussetzung in der jeweiligen Vereinbarung. Eine Anzahlung des Käufers macht die Tippgebervergütung nicht automatisch fällig, sofern die Bedingungen dies nicht ausdrücklich vorsehen.

Redaktion IBG Property. Praktischer Ablauf und Fragen für das Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner. Provision, Kundenzuordnung und Leistungsumfang richten sich nach der Vereinbarung. Praxisfälle beschreiben einzelne Transaktionen, keine garantierten Ergebnisse.